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Ehrenamtspauschale

Eine pauschale Aufwandsentschädigung, die ehrenamtlich tätigen Mitgliedern eines Vereins gezahlt werden kann, um ihre Auslagen und Aufwendungen abzudecken.

Für Vereine ist Compliance besonders wichtig, da sie nicht nur finanzielle Risiken reduzieren, sondern auch die Reputation des Vereins schützen können. Wenn ein Verein gegen Gesetze oder Regeln verstößt, kann dies zu hohen Geldstrafen, rechtlichen Konsequenzen und sogar zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.Eine Ehrenamtspauschale ist eine pauschale Aufwandsentschädigung, die ehrenamtlich tätigen Mitgliedern eines Vereins gezahlt werden kann, um ihre Auslagen und Aufwendungen abzudecken. Die Höhe der Ehrenamtspauschale beträgt in Deutschland 840 Euro pro Jahr. Sie ist steuerfrei und sozialversicherungsfrei.

Die Ehrenamtspauschale kann für eine Vielzahl von Tätigkeiten verwendet werden, wie zum Beispiel:

  • Fahrtkosten

  • Verpflegungskosten

  • Übernachtungskosten

  • Arbeitsmaterialkosten

  • Fortbildungskosten

Um die Ehrenamtspauschale in Anspruch zu nehmen, muss der Verein eine entsprechende Satzung haben. In der Satzung sollten die Voraussetzungen für die Gewährung der Ehrenamtspauschale festgelegt werden, wie zum Beispiel die Höhe der Entschädigung, die Art der Tätigkeit und die Nachweispflicht für die tatsächlichen Aufwendungen.

Die Ehrenamtspauschale ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Vereinen. Sie hilft dabei, die ehrenamtliche Tätigkeit attraktiver zu machen und die finanzielle Belastung der Ehrenamtlichen zu reduzieren.

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Hissler René

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bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv)

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Seit 2018 Vorsitzender des Vorstandes
Seit 2022 Initiator...

Joost Schloemer

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Rechtsanwalt

Ich bin seit 1999 Rechtsanwalt für Vereinsrecht und Arbeitsrecht und habe über 15 Jahre als Vertragsanwalt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Thüringen gearb...

RA Oliver Vogelmann-Kopf

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