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Hissler René
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bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv)
Seit 2005 Gründungs- und Vorstandmitglied des bundesverbandes deutscher vereine & verbände e.V. (bdvv)
Seit 2018 Vorsitzender des Vorstandes
Seit 2022 Initiator...
Joost Schloemer
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Vorsitzender des Vorstandes
Rechtsanwalt
Ich bin seit 1999 Rechtsanwalt für Vereinsrecht und Arbeitsrecht und habe über 15 Jahre als Vertragsanwalt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Thüringen gearb...
RA Oliver Vogelmann-Kopf
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Rechtsanwalt-Vorstand
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Aufwandsentschädigung
Tipps zur Aufwandsentschädigung
Satzung genau beachten
Die Satzung eines Vereins bildet die Grundlage für die Gewährung von Aufwandsentschädigungen. In ihr sollten die Voraussetzungen für die Zahlung klar definiert sein. Dazu gehört die Festlegung der Höhe der Entschädigung, die Art der zu entschädigenden Tätigkeiten und die Notwendigkeit der Nachweispflicht. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Satzung ist notwendig, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Bedürfnissen des Vereins und seiner Mitglieder entspricht.
Ausgaben sorgfältig dokumentieren
Eine genaue Dokumentation der Ausgaben ist unerlässlich, um Transparenz zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden. Dies beinhaltet das Sammeln von Belegen und das Führen eines detaillierten Ausgabenprotokolls. Diese Praxis hilft nicht nur bei der internen Kontrolle, sondern ist auch im Falle einer Prüfung durch Finanzbehörden von großer Bedeutung.
Regelmäßig Feedback einholen
Regelmäßiges Feedback von den ehrenamtlich Tätigen ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Aufwandsentschädigungen tatsächlich die entstandenen Kosten decken. Dies ermöglicht es dem Verein, notwendige Anpassungen vorzunehmen und die Zufriedenheit der Mitglieder zu erhöhen. Ein strukturiertes Feedbacksystem kann helfen, kontinuierliche Verbesserungen zu gewährleisten.
Wichtige Vergütung
Eine Aufwandsentschädigung ist eine pauschale Vergütung, die an ehrenamtlich tätige Mitglieder eines Vereins gezahlt wird, um ihre Auslagen und Aufwendungen zu decken. Dies umfasst Fahrtkosten, Verpflegung und andere Ausgaben. Diese Zahlungen sind in der Regel steuerfrei, sofern sie angemessen sind und die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen. Die Voraussetzungen und Höhe der Aufwandsentschädigung sollten in der Satzung des Vereins klar definiert sein. Durch diese Entschädigungen wird die finanzielle Belastung der Ehrenamtlichen reduziert, was ihre Tätigkeit attraktiver macht.