Vereinshaftpflicht vs. Privathaftpflicht
Abgrenzung: Vereinshaftpflicht vs. Privathaftpflicht⚖️ Wo endet der Schutz der Einzelperson – und wo beginnt der Verein?
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Einzelpersonen im privaten Umfeld, greift jedoch nicht bei Schäden, die im Rahmen einer organisierten Vereinstätigkeit entstehen. Sobald eine Person im Auftrag oder Namen des Vereins handelt – etwa bei Veranstaltungen oder Verwaltungstätigkeiten – ist die Vereinshaftpflichtversicherung zuständig.
Sie deckt Schäden ab, die durch den Verein, seine Organe oder Mitglieder im Rahmen des Vereinszwecks verursacht werden. Ein häufig übersehener Punkt ist die Abgrenzung von Amtshandlung und Privatverhalten, etwa bei gemischten Aktivitäten.
Ohne klare Zuständigkeiten und abgestimmte Policen kann es zu Versicherungslücken kommen. Daher sollten beide Versicherungen sorgfältig aufeinander abgestimmt und regelmäßig überprüft werden.








