Sachschäden an gemieteten Räumen oder Leihgeräten
Sachschäden an gemieteten Räumen oder Leihgeräten🔧 Welche Risiken deckt die Police wirklich ab?
Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt in der Regel Sachschäden an gemieteten Räumen oder geliehenen Geräten nur eingeschränkt ab. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung sind häufig ausgeschlossen oder nur bis zu bestimmten Sublimits versichert.
Besonders kritisch ist die Abgrenzung zwischen Mietsachschäden (z. B. beschädigter Hallenboden) und nicht gedeckten Verschleiß- oder Nutzungsschäden. Für Veranstaltungen oder größere Vorhaben kann eine zusätzliche Miet- oder Geräteversicherung sinnvoll sein.
Es empfiehlt sich, alle vertraglichen Pflichten gegenüber Vermietern und Verleihern mit der Police abzugleichen. Eine transparente Kommunikation mit dem Versicherer schützt vor bösen Überraschungen im Schadenfall.




