Mitversicherung von Helfenden und Ehrenamtlichen
Mitversicherung von Helfenden und Ehrenamtlichenđââïž Was gilt fĂŒr kurzfristige Helferinnen und Helfer?
Kurzfristige Helfer:innen sind nicht automatisch in der Vereinshaftpflichtversicherung eingeschlossen, besonders wenn sie auĂerhalb des formellen Mitgliederkreises tĂ€tig werden. Um sie abzusichern, muss eine ausdrĂŒckliche Mitversicherung von Ehrenamtlichen vereinbart oder ein erweitertes Helferkonzept integriert sein.
Bei UnfĂ€llen greift zudem nur dann eine Unfallversicherung, wenn diese auch Nichtmitglieder ausdrĂŒcklich einschlieĂt. Fehlt der Versicherungsschutz, haften Helfende im Extremfall persönlich â oder der Verein, wenn er seine FĂŒrsorgepflicht verletzt.
Deshalb sollten Einsatzbereiche, Aufgaben und Versicherungsschutz vorab klar geregelt werden. Eine schriftliche Vereinbarung oder Helferliste erhöht die Nachweisbarkeit im Schadenfall.




