Personenschäden bei Sport- und Freizeitangebote
Umgang mit Personenschäden bei Sport- und Freizeitangeboten🏃♂️ Wie schützt man sich bei Unfällen von Teilnehmenden?
Bei Sport- und Freizeitangeboten haftet der Verein für Unfälle, wenn er gegen die Verkehrssicherungspflicht verstößt – etwa bei mangelhafter Ausrüstung oder unzureichender Aufsicht.
Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt dabei Schäden Dritter ab, also etwa Verletzungen von Teilnehmenden durch organisatorisches Verschulden. Für Eigenunfälle der Mitglieder greift hingegen nur eine separate Unfallversicherung des Vereins. Besonders wichtig ist die Dokumentation von Sicherheitsvorkehrungen, Einweisungen und Haftungsausschlüssen.
Auch Trainer:innen und Übungsleiter:innen sollten über eine gesonderte Absicherung verfügen. Regelmäßige Sicherheitsprüfungen und klare Teilnahmebedingungen helfen, das Haftungsrisiko zu minimieren.




