Auch allgemeine Diskussionen fachen interessante Themen an.
Nachhaltigkeit ist ein zentrales Thema und beschäftigt Politik, Wirtschaft und die Zivilgesellschaft gleichermaßen.
Das Vereinswesen ist eine wichtige Säule der Gesellschaft.
Digitalisierung ist kein Zauberwort mehr. Hier hast du die beste Gelegenheit, an Digitalisierung im Verein teilzuhaben.
Willkommen! Schau dich um und beteilige dich an politischen Diskussionen.
Größter Handlungsbedarf besteht bei Bildung, um Frieden, Einigkeit und Recht und Freiheit für die ganze Welt zu schaffen.
Gemeinsam reisen und erleben macht doch am meisten Spaß! Ob mit dem Verein oder einer Gruppe von Freunden.
Vielfältige Gruppen- und Vereinsaktivitäten fördern Bildung, Kreativität und Zusammenhalt.
Willkommen! Schau dich um und beteilige dich an Diskussionen rund um Selbstbestimmung mit Vorsorgedokumenten.
Energie steht mit Klima & Umwelt im Widerspruch. Insofern braucht dieses Thema nachdrückliche Inhalte zum Diskutieren.
Willkommen! Schau dich um und beteilige dich an Diskussionen um Wertschätzung und Achtung aller Menschen.
Strategien, Aktivitäten und Verhaltensweisen, die darauf abzielen, Krankheiten vorzubeugen und Gesundheit zu erhalten.
- FinanzenSo berichtet der Vereinsinfobrief von Vereinsknowhow. Die Umsatzsteuerermäßigung für Zweckbetriebe wurde durch das Wachstumschancengesetz konkretisiert Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG profitieren Zweckbetriebe grundsätzlich vom ermäßigten Steuersatz von 7%, sofern sie eine von zwei Bedingungen erfüllen: Entweder dürfen sie nicht primär auf zusätzliche Einnahmen durch direkte Konkurrenz zu regulär besteuerten Unternehmern abzielen, oder sie müssen ihre steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke selbst verwirklichen, wie in §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung beschrieben. Der Bundesfinanzhof hat diese Regelungen bisher streng interpretiert, um EU-rechtskonform zu bleiben, was insbesondere das Wettbewerbsverbot und den engen Satzungsbezug betrifft. Die Neuregelung klärt, dass allgemeine Zweckbetriebe uneingeschränkt begünstigt sind und erweitert die steuerliche Begünstigung auch auf bestimmte gemeinnützige Organisationen, gemäß der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU.
- BildungAls weitere Leseempfehlung möchten wir darauf hinweisen, dass im Anhang die vom Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Forum des Sozialen)am 20. März 2024 verabschiedeten Empfehlungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Kita-Trägern beigefügt sind. Wir empfehlen, diese Dokumente zu studieren, um ein umfassendes Verständnis der Qualitätsanforderungen und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten der Träger zu entwickeln. Dies könnte für Ihre Arbeit und Diskussionen innerhalb Ihres Netzwerks von großem Nutzen sein. Der bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv) kommt der Empfehlung des Präsidiums des Deutschen Vereins gerne nach und veröffentlich hier die Empfehlungen, verbunden mit der Bitte, der Inhalt würde in Ihrer Arbeit Berücksichtigung finden.Like
- PolitikDie Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung selbst kann in Deutschland nach § 52 der Abgabenordnung (AO) nicht als eigenständiger gemeinnütziger Zweck anerkannt werden. Jedoch können Organisationen, die sich in diesem Bereich engagieren möchten, ihre Tätigkeiten auf andere, anerkannte gemeinnützige Zwecke ausrichten, die indirekt zur politischen Bildung oder Meinungsbildung beitragen können. Hier sind einige Beispiele für zulässige gemeinnützige Zwecke: 1. Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO): Organisationen könnten sich auf die Bildung konzentrieren, indem sie informative Veranstaltungen, Seminare oder Workshops anbieten, die das politische Bewusstsein und Wissen der Bürger stärken. 2. Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO): Durch die Unterstützung oder Durchführung von Forschungsprojekten, die sich mit politischen Themen beschäftigen, kann eine Organisation zur sachlichen Diskussion und Meinungsbildung beitragen. 3. Förderung der demokratischen Staatsform (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO): Dies kann durch Aktivitäten erfolgen, die auf die Stärkung demokratischer Prozesse, z.B. durch Wähleraufklärung, zielen. 4. Förderung der Kunst und Kultur: Auch über kulturelle Projekte kann politische Bildung indirekt gefördert werden, indem kulturelle Veranstaltungen genutzt werden, um politische Themen zugänglich zu machen und zur Diskussion anzuregen. Durch diese Alternativen kann eine Organisation ihr Engagement im Bereich der politischen Bildung und Einflussnahme mit einem gemeinnützigen Status in Einklang bringen, solange die Hauptaktivitäten klar einem der anerkannten gemeinnützigen Zwecke zugeordnet sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
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Das Gemeinwohlwesen steht auf dem Prüfstand. Insofern gibt es viel zu besprechen und Vereinsangelegenheiten zur Rede zu stellen.
Wie sich das Ehrenamt mit Wirtschaftsinteressen arrangiert? So steht doch eins fest, dass die eine Seite nicht ohne die andere kann.
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