Das StaRUG-Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das am 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Das Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen in einer Krisensituation zu unterstützen, indem es Instrumente zur Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen einführt und den Ablauf von Sanierungsverfahren vereinfacht.
Das Gesetz gilt für Unternehmen jeder Rechtsform, die sich in einer Krise befinden oder die drohen, in eine Krise zu geraten. Unternehmen können entweder selbst ein Sanierungsverfahren einleiten oder von einem Gläubiger oder einem Gericht dazu aufgefordert werden.
Im Rahmen des StaRUG können Unternehmen ein Restrukturierungskonzept erstellen und umsetzen, das auch eine Verhandlung mit den Gläubigern beinhalten kann. Dabei gibt es verschiedene Verfahrensarten, wie zum Beispiel das präventive Restrukturierungsverfahren oder das Schutzschirmverfahren.
Das StaRUG sieht auch die Einrichtung eines Restrukturierungsbeauftragten vor, der das Unternehmen bei der Erstellung und Umsetzung des Restrukturierungskonzepts unterstützt und überwacht.
Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage zu helfen, ihre Sanierung und Restrukturierung schnell und effizient zu gestalten, ohne ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen.
Hier finden Unternehmen und Unternehmer:innen Informationen über die Möglichkeiten und Verfahrensweisen, die durch das StaRUG-Gesetz zur Verfügung gestellt werden, um eine drohende Insolvenz abzuwenden oder eine Sanierung des Unternehmens durchzuführen.
Die StaRUG-Gruppe stellt auch einen Überblick über die Anforderungen, Vorteile und Risiken des StaRUG-Gesetzes sowie praktische Informationen zur Verfügung, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Darüber hinaus bietet die Gruppe auch Informationen über die verschiedenen Unterstützungsdienste und -angebote, wie sie durch das BVSV Gewerbezentrum angeboten werden,