Ja, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch die Zivilgesellschaft. Denn das Gesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen bei der Herstellung ihrer Produkte und Dienstleistungen die Menschenrechte und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten respektieren und schützen.
Die Zivilgesellschaft kann auf verschiedene Weise Einfluss auf die Umsetzung des LkSG nehmen. Zum einen können zivilgesellschaftliche Organisationen wie Menschenrechts- und Umweltgruppen die Unternehmen auffordern, ihre Sorgfaltspflichten einzuhalten und Verstöße zu melden. Zum anderen können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Öffentlichkeit insgesamt durch ihre Kaufentscheidungen und öffentliche Meinungsäußerungen Einfluss nehmen und Druck auf Unternehmen ausüben, ihre Lieferketten zu überprüfen und zu verbessern.
Darüber hinaus sieht das LkSG auch eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung des Gesetzes vor. So sollen Unternehmen regelmäßig mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften in Kontakt treten und sie über ihre Sorgfaltspflichten und die Umsetzung informieren. Auch sollen zivilgesellschaftliche Organisationen die Möglichkeit haben, Verstöße gegen das Gesetz zu melden und Beschwerden bei den zuständigen Behörden einzureichen.
Insgesamt soll das LkSG dazu beitragen, die Verantwortung des Unternehmens für ihre Lieferketten zu stärken und die Transparenz zu verbessern, was letztlich auch der Zivilgesellschaft zugutekommen soll.