Ehrenamtliche Tätigkeiten sind freiwillige Aktivitäten, die ohne Bezahlung ausgeübt werden. Eine beliebte Art des ehrenamtlichen Engagements sind Veranstaltungen, die im öffentlichen Interesse oder im Rahmen von gemeinnützigen Organisationen stattfinden. Dabei kann es sich beispielsweise um Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Vereinsreisen oder Wohltätigkeitsveranstaltungen handeln.
Es gibt viele Möglichkeiten, sich ehrenamtlich im Rahmen von Veranstaltungen zu engagieren, wie zum Beispiel als Organisator, Helfer oder Betreuer. Oft werden diese Tätigkeiten nicht vergütet, aber es gibt auch Ausnahmen, wie beispielsweise eine Aufwandsentschädigung für bestimmte Aufgaben.
In Deutschland wird das Ehrenamt durch Gesetze und Förderprogramme unterstützt, um das Engagement von freiwilligen Helfern zu fördern. Es gibt zahlreiche ehrenamtliche Vereine und Organisationen, die Veranstaltungen organisieren und auf die Unterstützung von freiwilligen Helfern warten.
Die Definition des Ehrenamts bezieht sich auf freiwillige, unbezahlte Arbeit im öffentlichen Interesse oder im Rahmen von gemeinnützigen Organisationen. Veranstaltungen sind eine beliebte Art des ehrenamtlichen Engagements und bieten viele Möglichkeiten für freiwillige Helfer, um sich in ihrem Umfeld zu engagieren und aktiv zu sein.
Die große Koalition hat leider nein zu einer steuerfreien Ehrenamtspauschale gesagt und statt dessen beschlossen, dass eine steuer- und sozialversicherungsfreie Vergütung gewährt werden soll. Im Einkommenssteuergesetz § 3 Nr. 26 ff sind die Werte festgelegt. 3.000 € im Jahr für alle Personen, die lehrende, beaufsichtigende oder betreuende Tätigkeiten ausführen und 840 € für alle weiteren ehrenamtlichen Aktivitäten - dazu zählt auch die Vorstandsarbeit. Dieses Ehrenamtsstärkungsgesetz wird leider viel zu wenig umgesetzt - auch nicht von den Kommunen! Die Kostenerstattung der Aufwendungen für ehrenamtliche Aktivitäten ist im BGB § 670 geregelt und ist unabhängig einer Vergütung in jedem Falle zu gewähren!