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Bußgelddrohungen

Öffentlich·1 Mitglied

Es ist nicht unbedingt angemessen, Kunden durch Angst und Einschüchterung zu gewinnen.


Wie zum Beispiel beim Datenschutz.


Auch angesichts der Bedeutung und des Schutzes personenbezogener Daten sollte die Vermarktung von Datenschutzdienstleistungen und -produkten auf Vertrauen, Qualität und Kundenservice basieren. Wenn Organisationen jedoch gegen Datenschutzgesetze verstoßen und Bußgelder verhängt werden können, kann es sich als sinnvoll erweisen, potentielle Kunden auf die Bedeutung eines angemessenen Datenschutzmanagements hinzuweisen und zu verdeutlichen, welche Risiken bei Nichteinhaltung drohen. Jedoch sollte der Fokus immer darauf liegen, dass Unternehmen und Organisationen in der Lage sind, Daten rechtmäßig, sinnvoll und effektiv zu verwalten, damit die Interessen der Kunden gewahrt bleiben und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt wird.

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    Es ist allgemein unangebracht und unethisch, Kunden durch Dr...

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