

Bundesteilhabegestz (BTHG)
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein deutsches Gesetz, das im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention eingeführt wurde.
Es trat 2017 in Kraft und regelt die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das Ziel des BTHG ist es, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und Barrieren abzubauen.
Das Gesetz umfasst verschiedene Reformen in den Bereichen Eingliederungshilfe, Rehabilitation und Teilhabeleistungen.
Ein wesentlicher Aspekt des BTHG ist die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe: Statt bisher vorrangig stationärer Leistungen soll die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen verstärkt ambulant und in der eigenen Häuslichkeit erfolgen. Ziel ist es, individuelle Bedarfe und Bedürfnisse besser zu berücksichtigen und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Darüber hinaus sollen Menschen mit Behinderungen bessere Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Das BTHG regelt unter anderem den Zugang zu beruflicher Rehabilitation und die finanzielle Unterstützung während einer Umschulung oder Ausbildung.
Zudem werden Assistenzleistungen und technische Hilfsmittel gefördert, um die Arbeitsplatzsituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Das Bundesteilhabegesetz ist ein komplexes Gesetz mit vielen Regelungen und Bestimmungen. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder anderen offiziellen Informationsportalen können Sie detailliertere Informationen und Ausführungen zum Thema finden.
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