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TRegG Übersicht

Das Transparenzregistergesetz (TRegG) ist ein entscheidender Schritt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Vereine und Verbände sind nun verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zu melden. Diese Vorschrift soll die finanzielle Transparenz erhöhen und dubiose Geldflüsse aufdecken. Die Meldepflicht umfasst alle Personen, die mehr als 25% der Eigentums- oder Stimmrechte kontrollieren. Die Herausforderung für viele Organisationen liegt in der Identifikation dieser Personen, insbesondere wenn komplexe Eigentümerstrukturen oder internationale Verflechtungen bestehen. Die Nichteinhaltung kann zu erheblichen Bußgeldern führen. Dies erfordert von den betroffenen Einrichtungen eine gründliche Prüfung ihrer Strukturen und gegebenenfalls eine Anpassung ihrer internen Prozesse.

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Weitere Aspekte des TRegG

Das TRegG betrifft nicht nur die Meldepflicht, sondern auch Datenschutz, Zugriffsrechte und Bußgelder.

Transparenz-registergesetz

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Das Transparenzregistergesetz (TRegG) fordert von Vereinen und Verbänden, ihre wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren und zu melden. Diese Maßnahme dient der Prävention von Geldwäsche und der Erhöhung der finanziellen Transparenz innerhalb des deutschen Rechtssystems.

TRegG

Datenschutz im TRegG

Beim Umgang mit dem Transparenzregister müssen Vereine den Datenschutz beachten. Die im Register hinterlegten Informationen sind grundsätzlich öffentlich zugänglich, was Datenschutzbedenken aufwirft. Vereine müssen sicherstellen, dass sie nur die gesetzlich erforderlichen Daten melden und die Rechte der Betroffenen wahren.

Zugriffsrechte auf das Register

Die Zugriffsrechte auf das Transparenzregister sind reguliert, um einen Ausgleich zwischen Transparenz und Datenschutz zu schaffen. Während Behörden weitreichenden Zugriff haben, müssen Wirtschaftsteilnehmer und die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse nachweisen, um Einsicht zu erhalten.

Bußgelder bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der Meldepflichten des TRegG kann zu erheblichen Bußgeldern führen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für Vereine und Verbände, ihre internen Prozesse sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie alle Anforderungen erfüllen.

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Laut dem Transparenzbericht des bundesverbandes deutscher vereine & verbände e. V.  sind die Verwaltungskosten von Spendenkonten, oft als „Treuhandkonten“ bezeichnet, ein wichtiger Faktor. Hierbei wird aufgezeigt, wie Mittel verwendet werden, um die Effizienz und Glaubwürdigkeit im Umgang mit Spenden sicherzustellen.

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