Magazin - Recht / Steuern - Vereinsrecht
Impressumspflicht für Vereine
Gemäß § 5 TeleMedienGesetz (TMG) haben Diensteanbieter für geschäftsmäßig angebotene Telemedien eine Kennzeichnungspflicht. Das gilt grundsätzlich auch für Vereine.
Insbesondere um das Merkmal "geschäftsmäßig" wurde und wird in der juristischen Literatur gestritten. Für die Erfüllung des Merkmals geschäftsmäßig ist es danach ausreichend, wenn eine auf Nachhaltigkeit gerichtete Tätigkeit entfaltet wird. Somit ist der Begriff geschäftsmäßig inhaltlich nicht deckend mit dem Begriff gewerblich. Jede Webseite die nicht nur vorübergehend...
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Öffentliches Vereinsrecht (Vereinsgesetz, VereinsG)
Das Grundgesetz (GG) garantiert in Artikel 9 Absatz 1 für alle Deutschen die Vereinigungsfreiheit als Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Die Vereinigungsfreiheit findet als Ausdruck des Bekenntnisses des Grundgesetzes zur streitbaren Demokratie ihre Schranken in den in Artikel 9 Absatz 2 GG abschließend aufgeführten Verbotsgründen. In Konkretisierung dieser Verfassungsnorm regelt das Vereinsgesetz (VereinsG) die Möglichkeit von Vereinsverboten für Vereine, deren Zwecke oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung... mehrBezahlung für die Vorstandstätigkeit?
Die Frage, ob der Vorstand für seine Tätigkeit bezahlt werden darf, wird recht häufig gestellt. Meist beziehen sich die Bedenken sowohl auf gesetzliche und Satzungsregelungen als auch auf die Gemeinnützigkeit. In der Tat müssen hier unterschiedliche Kriterien angelegt werden. Vorstandsvergütung und Gemeinnützigkeit Die Gemeinnützigkeit spricht grundsätzlich nicht gegen eine Bezahlung des Vorstands. Einzige Ausnahme: Die Entlohnung ist in der Satzung ausdrücklich ausgeschlossen. Dann gilt diese Regelung auch in steuerlicher Hinsicht. Ein... mehrProzess um rechtsextremistische Vereine begonnen
Leipzig/Vlotho (dpa/lnw) - Zwei als rechtsextremistisch und antisemitisch eingestufte Vereine haben in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen ihr Verbot geklagt. Das Bundesinnenministerium hatte das Collegium Humanum aus Vlotho und dessen Ableger Bauernhilfe e.V. im vorigen Jahr verboten und das Vereinsvermögen beschlagnahmt. Sie gelten als Sammelbecken von Holocaust-Leugnern. Der Prozess begann in aufgeheizter Atmosphäre. Zuschauer pöbelten vor Beginn der Verhandlung gegen Fotografen im Saal. Der Vorsitzende Richter des Senats mahnte alle Anwesenden zur Ruhe und untersagte... mehrNews-Suche
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