Streitfall Stadionverbot
Stuttgart (dpa) - In der Bundesliga gelten nach Angaben des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zurzeit zwischen 2900 und 3000 bundesweite Stadionverbote. Die genaue Zahl kann von Woche zu Woche variieren, da Stadionverbote regelmäßig neu ausgesprochen werden oder auslaufen.
Hauptursachen dafür sind gewalttätige Auseinandersetzungen mit der Polizei oder Randale. Die Höchstdauer für ein bundesweites Verbot beträgt drei Jahre. Maßgeblich sind die «Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten» des DFB.
Verhängt werden Stadionverbote von den Vereinen. Die sprechen sie auf Empfehlung der Polizei aus oder weil sie selbst Zeugen schwerwiegender Verstöße gegen die Stadionordnung wurden. Vereine und Verbände können sich ihr Hausrecht gegenseitig übertragen. Daher gelten Verbote nicht mehr nur in einer Arena, sondern bundesweit.
Umstritten ist, dass Vereine ihre Verbote schon aussprechen können, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen einen Fan eingeleitet aber noch nicht abgeschlossen wurde. Fan-Verbände sehen sich dadurch der Willkür der Polizei und der Clubs ausgesetzt. Der Sicherheitsbeauftragte des DFB, Helmut Spahn, verteidigt das Verfahren. «Stadionverbote sind Präventivmaßnahmen auf zivilrechtlicher Grundlage. Es muss ein Mittel geben, andere Zuschauer vor gewaltbereiten Gruppen zu schützen», sagt er.
Im Dialog mit den Fans hat der DFB seine Richtlinien 2008 überarbeitet. Unter anderem wurde die Höchstdauer für ein bundesweites Stadionverbot von fünf auf drei Jahre reduziert. Neu ist auch, dass die meisten Vereine die betroffenen Fans anhören, bevor sie über ein Stadionverbot entscheiden.
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